Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

I. Angebot
Alle Angebote verstehen sich, auch wenn es nicht ausdrücklich vermerkt worden ist, freibleibend und unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit.

II. Aufträge
Sämtliche Aufträge gelten grundsätzlich als zu unseren Verkaufsbedingungen erteilt. Anders lautende Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an.

III. Lieferung

  1. Lieferfristen sind für uns nur insoweit verbindlich, als eine Liefermöglichkeit gegeben ist.
  2. Eine Liefermöglichkeit gilt als nicht gegeben, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt. Alle Fälle höherer Gewalt geben uns das Recht, ganz oder teilweise von den übernommenen Lieferpflichten zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesem Falle ausgeschlossen.
  3. Bei Verzug der Lieferung steht dem Käufer vorbehaltlich anderweitiger besonderer Vereinbarung ein Anspruch wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung nicht zu.
  4. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich abweichender besonderer Vereinbarung einschließlich Verpackung. Alle Waren werden auf Gefahr des Käufers abgesandt. Die Wahl des Versandweges und der Versendungsart ist uns überlassen. Wünscht der Käufer einen besonderen Versandweg oder eine besondere Versandart, so gehen Mehrfracht und etwaige Mehrkosten zu seinen Lasten.
  5. Erfolgt die Bestellung nach einer Probe oder Analyse, so sind deren Eigenschaften nicht als zugesichert anzusehen. Sie stellen nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware dar.


IV. Preise
Die von uns berechneten Preise verstehen sich in EURO. Bei vereinbarten Lieferfristen über 4 Wochen gilt der bei Lieferung gültige Preis als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung.

V. Zahlung

  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, innerhalb 20 Tagen seit Rechnungsstellung in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist so lange ausgeschlossen, als diese nicht rechtskräftig festgestellt worden sind.
  2. Wechsel werden nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Zahlung genommen und auch nur dann, wenn sie bundesbankdiskontfähig sind. Bei Nichteinlösung auch nur eines Wechsels, gleichgültig, ob dieser uns oder einem Dritten gegeben worden ist, sind wir berechtigt, unsere gesamte Restforderung sofort geltend zu machen. Auch noch nicht fällige Wechsel können sofort vorgelegt und eingeklagt werden.
  3. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeglicher Lieferpflicht, den Käufer aber nicht von seiner Abnahmepflicht. Evtl. weitere Lieferungen erfolgen nur gegen Zahlungseingang in bar ohne Abzug vor Versand der Ware.
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, seit Fälligkeit ohne besondere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinsatz der EZB zu berechnen.


VI. Reklamationen
Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei Wochen seit Zugang der Ware schriftlich bei uns eingegangen sind. Rücksendung mangelhafter Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Bei Nachweis eines Schadens, der durch Qualitätsmängel der gelieferten Ware entstanden ist, gilt als Höchstbetrag des entstandenen und zu ersetzenden Schadens, der auf die bereits verarbeitete Ware entfallende Kaufpreis. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises aus sämtlichen von uns erbrachten und künftigen Lieferungen vor.
  2. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er arbeitet gegebenenfalls für uns. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung unserer Forderung.
  3. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an uns abgetreten.
  4. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen sind uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Abtretung den Schuldnern anzuzeigen.
  5. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.


VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist in jedem Falle Bückeburg.
Grothe Rohstoffe GmbH & Co KG
Kreuzbreite 16
31675 Bückeburg